KI-VO für Fotoprofis und andere Kreative
Mit der Serie „KI-VO für Fotoprofis und Kreativschaffende“ unterstützt der BFF Menschen in der Kreativbranche.

Die Serie des BFF-Berufsverband Freie Fotografen klärt über die aktuelle Rechtslage auf und gibt praktische Hinweise, worauf man in der Kreativbranche beim Einsatz von KI achten sollte.
Teil 1: Überblick über die KI-VO
„KI-VO? – Betrifft mich das?“ werden sich viele Fotoprofis und andere Kreative fragen. Dabei nutzen sie alle längst KI – unbewusst, z.B. in Kameras mit KI-gestützten Autofokus-Systemen, in Bildbearbeitungsprogrammen, zum Sortieren von Fotoserien, oder gezielt durch den Einsatz von Bildgeneratoren wie Midjourney, Firefly oder Dall.E, um neue synthetische Bildwelten zu erzeugen.
Doch das ist nur der Anfang. KI eröffnet noch viele weitere neue Möglichkeiten, wie z.B. bei der Ideenfindung, der Erstellung von Moodboards und Skribbles oder um den geschäftlichen Workflow zu optieren. So kann KI wie ein unsichtbarer Studiomanager agieren und ungeliebte Aufgaben übernehmen, wie z.B. Kundenanfragen annehmen, E-Mails zusammenfassen und entwerfen, Termine planen, Aufgaben priorisieren, Texte übersetzen oder zusammenfassen oder Kosten kalkulieren. KI kann wie ein unsichtbarer Kollege agieren, der aber nie Kaffee braucht, sich nicht über Überstunden beschwert und trotzdem jeden Tag mit voller Energie loslegt.
Im Idealfall bleibt durch den intelligenten Einsatz von KI mehr Zeit für die wichtigen Aufgaben: Kreativität entfalten, Fotoshootings machen und persönliche Kundenkontakte pflegen.
Für alle, die KI einsetzen, bedeutet dies aber auch, nicht nur deren technische Funktionsweisen zu verstehen, sondern auch, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen – und das bedeutet auch, sich mit der KI-VO zu beschäftigen.
1. Künstliche Intelligenz und KI-VO
Die Geschichte der Künstlichen Intelligenz (KI) begann bereits in den 1950er Jahren: Kurz nach der Erfindung des Computers fragten sich Forscher, ob dieser auch „denken“ kann. Der US-amerikanische Informatiker John McCarthy prägte daraufhin den der Begriff artificial intelligence
(künstliche Intelligenz) und widmete sich zusammen mit weiteren Wissenschaftlern einem Forschungsprojekt dieser Thematik.
Nachdem in den 19070er und 1980er Jahren erste einfache Programme mathematische Aufgaben lösen und Schach spielen konnten, setzte sich ab 2010 das maschinelle Lernen und neuronale Netze durch. Es folgten Sprachassistenten, Bild- und Spracherkennung, Chatbots und zuletzt autonom fahrende Autos. Die Einführung von ChatGPT im November 2022 läutete die KI-Revolution ein – seitdem entwickelt sich die Technik rasant und zieht zunehmend in den Alltag ein.
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2. Wer muss die KI-VO beachten?
Die KI-VO adressiert an verschiedene Personen bzw. Unternehmen, für die sie den Oberbegriff des „Akteur“ (Art. 3 Nr. 8) verwendet und ihnen unterschiedliche Rollen mit unterschiedlichen Bezeichnungen zuweist.
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3. Was ist der Unterschied zwischen KI-Modellen und KI-Systemen?
Außerdem unterscheidet die KI-VO zwischen KI-Modellen und KI-Systemen. Die Begriffe dürfen nicht verwechselt werden, da sie Verschiedenes bedeuten und die KI-VO hier unterschiedliche regulatorische Anforderungen stellt.
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4. Die Klassifizierung der KI-Systeme
Die KI-VO unterteilt KI-Systeme wiederum in vier Risikokategorien, jeweils gestaffelt nach der Risikointensität, die von ihnen ausgehen kann. Dies basiert auf dem Grundgedanken, dass die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten von KI-Systemen in den verschiedensten Lebenssachverhalten nicht alle gleichermaßen risikobehaftet sind.
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5. GPAI: KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und generative KI
Eine eigene Gruppe bilden KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (sog. General Purpose Artificial Intelligence, GPAI – Kapitel V, Art. 51-56 KI-VO). Sie stehen außerhalb der vorgenannten Pyramide.
Für GPAI sind drei Merkmale kennzeichnend: (1) es zeichnet sich durch eine erhebliche allgemeine Verwendbarkeit aus, (2) es ist in der Lage ist, ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben kompetent auszuführen und (3) es kann in eine Vielzahl nachgelagerter Systeme oder Anwendungen integriert werden (Art. 3 Nr. 63 KI-VO). GPAI kann somit für viele Zecke eingesetzt zu werden, sowohl zur direkten Verwendung als auch zur Integration in andere KI-Systeme.
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6. Pflichten im Kontext mit KI-Systemen
Abhängig von der durch die KI-VO zugewiesene Rolle, treffen die Akteure unterschiedliche Pflichten. Die folgenden genannten Pflichten sind nur eine kleine, nicht abschließende Auswahl, die für Fotoprofis und die Kreativwirtschaft wichtig sind.
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7. Das KI-Büro
Bereits vor Inkrafttreten der KI-VO wurde Anfang 2024 das KI-Büro (auch AI-Office genannt) gegründet. Es handelt sich um eine Einrichtung auf EU-Ebene durch die Europäische Kommission. Es übernimmt zentrale, überstaatliche Funktionen und soll dabei helfen, die KI-VO umzusetzen, zu überwachen und durchzusetzen. Daneben sind aber auch die nationalen Behörden zuständig (in Deutschland z.B. die Bundesnetzagentur, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Justiz), wenn es beispielsweise um Hochrisiko-KI geht.
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Fazit
Viele stehen der neuen Technologie noch kritisch gegenüber, jedoch ist der KI-Geist aus der Flasche gelassen und wird sich nicht mehr einfangen. Technologische Neugier und aufgeschlossene Geisteshaltung helfen dabei, KI-offen oder vielleicht sogar KI-affin zu werden. Neben den technologischen Chancen und Risiken, die KI mit sich bringen, ergeben sich – neben dem neu zu erlernenden Vokabular und Wording – viele neue organisatorische Aufgaben und rechtliche Fragestellungen, mit denen sich auch Fotoprofis und andere Kreativschaffende vertraut machen müssen.