Verträge für KI-Bilder richtig gestalten

Der BVPA beschäftigt sich in seinem Webinar am 29. September 2023 mit KI-generierten Inhalten in der Vermarktung.

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Es geht insbesondere um die Vertragsausgestaltung, aber auch um die Diskussion um KI im Urheberrecht und den Schutz vor Data Mining. Ungeachtet des Hypes um die technischen Potenziale bleibt die große Rechtsunsicherheit sowohl bei Bildunternehmen als auch ihren Kunden, die KI-Elemente und -Software für sich nutzen möchten. Weltweit beschäftigen sich Gesetzgeber mit Regulierungsansätzen sowie Gerichte und Patentämter mit der Frage, ob KI-geschaffene Werke durch das Urheberrecht geschützt sein können.

Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wirft einen pragmatischen Blick auf die Diskussion und beschäftigt sich in dem Webinar in erster Linie mit der Vermarktung von KI-Kunst und den damit verbundenen rechtlichen Unwägbarkeiten bei der Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fotografenverträge und Model Releases. Daneben werden aber auch AGB-Anpassungen thematisiert, um formalrechtlich Data Crawling zum Training fremder KI zu untersagen.

Die Online-Veranstaltung richtet sich insbesondere an Bildanbieter, aber auch an professionelle Bildnutzer.

Referent ist BVPA Experte Sebastian Deubelli. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Geschäftsführende Gesellschafter der SLD intellectual property RA GmbH in Landshut vertritt Urheber und Rechteinhaber, dort insbesondere Fotografen und Bildagenturen. Seit kurzem ist er berufenes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh).

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am 29. September 2023 in der Zeit von 14–16 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder 45 € p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder 90 € p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als zwei Teilnehmern eines Unternehmens gewährt der BVPA einen Nachlass

Anmeldungen über diese Mailadresse.

 

 


 

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