Schützt das Urheberrecht KI-generierte Kunst?

Der BVPA diskutiert in seinem Webinar am 14. Juni die Frage, welche Rechte an computergenerierten Bildern entstehen können.

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Künstliche Intelligenz (KI) und datenbasierte Automatisierung bieten für die Bildbranche große Potenziale, aber auch große Herausforderungen. KI-Systeme kommunizieren nicht nur mit Menschen, sondern sind auch in der Lage, Bilder zu erstellen. 2018 kam beim New Yorker Auktionshaus Christie’s ein Kunstwerk unter den Hammer, das durch einen selbstlernenden Algorithmus geschaffen wurde. Kann die Rechtsordnung solchen Kunstwerken einen rechtlichen Schutz gewähren?

Biometrische Daten und Bilder werden zunehmend zum Trainieren von Anwendungen und der Erstellung synthetischer Inhalte verwendet. Dazu ist allerdings in der Regel die Erlaubnis der abgebildeten Models notwendig. Urheber-, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz können betroffen sein. Einige Bilddatenbanken bieten sogar künstlich erstellte Porträts, die keine Persönlichkeitsrechte verletzen. (Mit digital erstellten Porträts haben wir uns in der noch aktuellen digit! Ausgabe 2-2022 beschäftigt.)

Weltweit beschäftigen sich Gerichte und Patentämter inzwischen mit der Frage, ob KI-geschaffene Werke durch das Urheberrecht geschützt sein können. Können hier vorhandene Gesetze angewandt werden? Oder braucht es dafür neue Gesetze?

Im BVPA-Webinar am 14. Juni wird Referent Rechtsanwalt Marc Hügel digitale Anwendungsbeispiele und aktuelle Rechtsfälle vorstellen. Die Veranstaltung richtet sich an Bildanbieter und -nutzer.

Thematisiert werden unter anderem:
– Darf KI ein Patent erhalten?
– Synthetische Porträts, Trainingsdaten und das Recht am Bild
– KI-Kunst unter dem Auktionshammer
– Biometrische Daten im Modelvertrag

Marc Hügel ist seit 2021 Managing Partner bei Frommer Legal in München. Sein Schwerpunkt liegt unter anderem im Medien- und Urheberrecht sowie im Datenschutz. Er und sein Team beraten und begleiten unterschiedlichste Industrien bei den Herausforderungen der Digitalisierung.

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am 14. Juni 2022 von 14 bis ca. 16 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder 45 € p.P. zzgl. MwSt, für Nicht-Mitglieder 90 € p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als zwei Teilnehmern eines Unternehmens wird ein Nachlass gewährt.

Anmeldung bitte über diese E-Mail-Adresse: info@bvpa.org

 


 

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