KI-Inhalte schützen, vermarkten und kennzeichnen
Beim BVPA-Webinar am 7. Juli geht es darum, wie sich KI-generierte Inhalte schützen, vermarkten und rechtssicher kennzeichnen lassen.
Bildagenturen, Creatives und Content-Einkäufer setzen generative KI zunehmend ein, um visuelle Inhalte und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Doch mit der wachsenden Nutzung stellen sich zentrale Fragen: Wie lassen sich KI-Inhalte schützen? Welche Rechte können Kunden eingeräumt werden? Und wie müssen KI-Inhalte künftig nach den Vorgaben des EU AI Act gekennzeichnet werden?
RA Philip Jakober zeigt anhand konkreter Praxisbeispiele, wie Bildanbieter und professionelle Content-Einkäufer eine tragfähige IP-Strategie für den Einsatz generativer KI entwickeln können. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie sich der wirtschaftliche Wert von KI-generierten Inhalten sichern lässt. Denn reine KI-Erzeugnisse genießen häufig keinen urheberrechtlichen Schutz. Umso wichtiger werden alternative Schutzinstrumente wie Design- und Markenrecht, vertragliche Exklusivitätsmodelle sowie die Dokumentation kreativer Prozesse und Promptings.
Alle Teilnehmer erhalten im Nachgang ein Handout in Form einer Checkliste, das die Schutzstrategien und Dokumentationspflichten übersichtlich zusammenfasst.
Referent Philip Jakober ist Rechtsanwalt für IP-, Medien- und Lizenzrecht. Aufgrund seiner mehr als 25-jährigen Beschäftigung mit dem geistigen Eigentum zählt er zu den ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit vermittelt er sein Wissen auch als Dozent an der FH Joanneum. Seine Vorträge zeichnen sich durch hohe Praxisnähe und eine lebendige Vermittlung komplexer Zusammenhänge aus.
Das Webinar findet am 7. Juli 2026 von 14.00 bis 16.00 Uhr statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder 45 € p.P., für Nicht-Mitglieder 90 € p.P. Bei Anmeldung von mehr als zwei Teilnehmern eines Unternehmens gewährt der BVPA einen Nachlass.
Anfragen und Anmeldungen bitte per E-Mail.