Top Ten der Entscheidungen zu Bildrechten

Der BVPA wirft einen genauen Blick auf die für Bildanbieter und -anwender relevante Rechtsprechung des vergangenen Jahres.

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2021 war für die professionelle Bildbranche erneut geprägt durch die Auswirkungen der Pandemie. Neben der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit hat das Jahr jedoch auch eine reichhaltige Rechtsprechung zum Urheberrecht an Bildern hervorgebracht.

Im Rahmen seines Webinars am 11. Februar wird der BVPA seine Top Ten der wichtigsten Bildrechtsentscheidungen vorstellen, kommentieren und mögliche Auswirkungen für die professionelle Bildvermarktung und -nutzung aufzeigen.

Quer durch die Instanzen AG, LG, OLG und BGH geht es unter anderem um folgende Fälle:

– Ermittlung des Schadensersatzes bei Bildrechtsverletzungen
– Retweet eines Fotos auf Twitter
– „Clickbaiting” mit Bildnis eines Prominenten
– Einwilligung beider Eltern bei Kinderfotos im Netz
– Urheberrechtliche Bewertung bei Aufrufbarkeit eines Bildes unter Direkt-URL.

Referent des Webinars ist BVPA-Expert Sebastian Deubelli. Der Fachanwalt und Inhaber der Kanzlei Deubelli ist Spezialist für Urheber- und Medienrecht. Er berät und vertritt Urheber und Rechteinhaber, dort insbesondere Fotografen und Bildagenturen. Seit kurzem ist er berufenes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh).

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am Freitag, 11. Februar, von 14.00 bis ca. 16.00 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder 45 € p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder 90 € p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als zwei Teilnehmern eines Unternehmens gewährt der Veranstalter  einen Nachlass.

Anfragen und Anmeldungen per E-Mail.

 


 

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