Folkwang-Nachhaltigkeitsprojekt wird gefördert

Im Wettbewerbsverfahren der Bund-Länder-Initiative „Innovative Hochschule” ist auch die Folkwang Universität ausgewählt worden.

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Über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren wird das Vorhaben „Sustainability by Design – Innovation und Transfer an der Schnittstelle von Nachhaltigkeitsforschung und Design” gefördert. Der Beginn der Förderung mit Mitteln von bis zu zwei Millionen Euro jährlich ist für Anfang 2023 geplant.

Damit zählt Folkwang zu den neun Hochschulen in Nordrhein-Westfahlen, die bei einem der bedeutendsten Innovationswettbewerbe in der Hochschullandschaft das Auswahlgremium überzeugen konnten. Unter den 165 antragstellenden Hochschulen befanden sich 110 Fachhochschulen, 42 Universitäten und Pädagogische Hochschulen sowie 13 Kunst- und Musikhochschulen. Bundesweit wurden 55 Hochschulen zur Förderung ausgewählt.

Ziel des Folkwang Projekts „Sustainability by Design” ist die transferorientierte Entwicklung, Implementierung und Reflexion von Strukturen und Prozessen, die den Einsatz von Gestaltungsmethoden für ein nachhaltiges Handeln in Gesellschaft und Wirtschaft fördern. Transferpartner sind das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie und das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT. Die Projektleitung liegt bei Folkwang Rektor Prof. Dr. Andreas Jacob, die Teilvorhaben werden geleitet von den Folkwang Professoren aus dem Industrial Design Prof. Stefan Neudecker, Prof. Anke Bernotat und Prof. Dr. Johanna Schmeer.

„Innovative Hochschule” ist eine Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers. Beschlossen 2016 von Bund und Ländern, soll sie insbesondere kleine und mittlere Universitäten sowie Fachhochschulen darin unterstützen, sich im Leistungsbereich Transfer und Innovation zu profilieren und ihre strategische Rolle im regionalen und überregionalen Innovationssystem zu stärken.

Für die zweite Förderrunde stellen Bund und Länder bis zu 285 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei werden die Fördermittel zu 90 Prozent vom Bund und zu zehn Prozent vom Bundesland der jeweiligen Hochschule getragen.

 


 

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