Fallstricke bei Fotos von Kunstwerken umgehen

Wie können Bilder von Kunstwerken wie Gemälden oder Skulpturen rechtlich sauber in der Pressearbeit und Vermarktung genutzt werden?

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Das BVPA-Webinar am 16. Juni widmet sich dem gesetzlichen Rahmen und kommentiert aktuelle Bildrechts-Entscheidungen.

Ausstellungshäuser wie Museen, Galerien oder Ateliers müssen ihre Bestände rechtlich gut im Blick haben. Mitunter ist der Besuch ihrer Räumlichkeiten sogar mit einem Fotoverbot belegt. Sowohl in der Pressearbeit, aber erst recht in der kommerziellen Vermarktung von Bildern in Kalendern, Büchern oder Postkarten warten auf Kultureinrichtungen so einige Fallstricke, denn Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Schutzfristen, Eigentumsrechte oder Creative Commons sind zu beachten.

Der BVPA nimmt die Rechtsunsicherheit um dieses Thema zum Anlass und widmet sein Webinar am 16. Juni dem gesetzlichen Rahmen und der aktuellen Rechtsprechung im Bereich der Nutzung von Fotografien von Kunstwerken.

Referent Rechtanwalt Prof. Dr. Christian Donle wird auf folgende Urteile und Paragraphen eingehen:
• Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Museumsbildern
• Qualifizierung eines Gemäldes als wesentliches Beiwerk in einem Möbelkatalog
• Urheberrechtsverletzung durch Foto einer Fototapete im Internet
• Abmalen von Fotografien eines Theaterstücks
• Streit um die Miturheberschaft an einem Gemälde
• § 68 UrhG: Aufhebung des Leistungsschutzes bei Reprofotos gemeinfreier visueller Werke.

Donle ist Rechtsanwalt im Berliner Büro der Kanzlei Preu Bohlig & Partner. Bereits seit 2009 ist er Ansprechpartner für die BVPA-Bildagenturen und konnte seitdem bei zahlreichen Anfragen helfen. Er berät auf sämtlichen Gebieten des Gewerblichen Rechtsschutzes, im Urheberrecht und im Persönlichkeits-, Bild- und Presserecht. Prozessführung gehört zu seinen Schwerpunkten. Er kann auf zahlreiche Prozesse und einstweilige Verfügungen zurückblicken. Außerdem ist Donle Honorarprofessor an einer Berliner Hochschule.

Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.

Das Webinar findet am Freitag, den 16.6., in der Zeit von 14 bis ca. 16 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder 45 € p.P. zzgl. MwSt, für Nicht-Mitglieder 90 € p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als zwei Teilnehmern eines Unternehmens wird ein Nachlass gewährt.

Anfragen und Anmeldungen bitte an diese E-Mail-Adresse: info@bvpa.org

 


 

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